Allgemeine Geschäftsbedingungen

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen dem Designbüro, nachfolgend genannt „FREIRAUM Grafikdesign“, und seinem Auftraggeber abgeschlossenen Aufträge. Sie sind Bestandteil aller Verträge mit FREIRAUM Grafikdesign.

(2) Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Bei Bestellung von Leistungen und bei Abschluss von Verträgen erkennt der Kunde diese Geschäftsbedingungen ausnahmslos an. Druckfehler und Irrtümer vorbehalten. Einer Einbeziehung von AGB’s des Auftraggebers in Aufträge wird vorsorglich widersprochen.
(3) Diese AGB gelten auch für zukünftige Geschäfte der Parteien.

(4) Die Vertragsbedingungen sollen für Auftraggeber/Verwerter und FREIRAUM Grafikdesign die Grundlage für eine förderliche Zusammenarbeit bilden, die im kreativen, künstlerischen Bereich weit mehr als auf sonstigen geschäftlichen Gebieten Voraussetzung für zufriedenstellende Arbeitsergebnisse ist. Aus diesem Grunde sind Definitionen und Erläuterungen bei jenen berufsspezifischen Zusammenhängen eingefügt, die über den Rahmen allgemeiner kaufmännischer Gepflogenheiten hinausgehen.

§ 1 Urheberrecht und Nutzungsrechte

(1) Die Arbeiten/Werke von FREIRAUM Grafikdesign (Texte, Ideen, Konzepte, Entwürfe, Layouts, Reinzeichnungen, Zeichnungen, Fotos – nachfolgend Werke genannt) sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urhebergesetz geschützt, dessen Regelung auch dann als vereinbart gelten, wenn die nach Urhebergesetz erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist. Die von FREIRAUM Grafikdesign erarbeiteten Werke dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von FREIRAUM Grafikdesign weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede vollständige oder teilweise Nachahmung ist unzulässig.

(2) Bei Verstoß gegen § 1 (1) hat der Auftraggeber FREIRAUM Grafikdesign eine Vertragsstrafe in Höhe von 200 % der vereinbarten Vergütung zu zahlen.

(3) Das Urheberrecht eines Werks bleibt bei dem, der es geschaffen hat. Übertragen werden können nur die Nutzungsrechte. FREIRAUM Grafikdesign überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. FREIRAUM Grafikdesign bleibt in jedem Fall, auch wenn das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt wurde, berechtigt, seine Entwürfe und Vervielfältigungen davon im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden.

(4) Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung zwischen FREIRAUM Grafikdesign und Auftraggeber. Die Nutzungsrechte gehen auf den Auftraggeber erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.

(5) FREIRAUM Grafikdesign hat das Recht, auf allen entworfenen Produktionen, insbesondere Anzeigen in Zeitungen und Zeitschriften sowie alle Druckprodukte mit vollem Namen und Sitz der Firma oder der Internet-Adresse in angemessener Schriftgröße zu zeichnen oder die Leistungen in einem eventuell vorhandenen Impressum mit den o.a. Angaben zu versehen. Verletzt der Auftraggeber das Recht auf Namensnennung, ist er verpflichtet, FREIRAUM Grafikdesign eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 % der vereinbarten Vergütung zu zahlen. Davon unberührt bleibt das Recht von FREIRAUM Grafikdesign, bei konkreter Schadensberechnung einen höheren Schaden geltend zu machen.

(6) Werke, die von uns entwickelt wurden, werden immer nur für eine juristisch selbstständige Person erstellt. Die Nutzung über angeschlossene und verbundene Unternehmen bedarf einer gesonderten vertraglichen Regelung.
(7) Für die Prüfung der Nutzungsrechte aller Druckvorlagen ist der Besteller allein verantwortlich.

§ 2 Angebote/Zahlungsbedingungen

(1) Die Vergütungen sind Nettobeträge, zahlbar zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer und ohne Abzug innerhalb von 7 Tagen ab dem Datum der Rechnung, soweit nicht anders vereinbart. Wird die Zahlungsfrist überschritten, so können Verzugszinsen in Höhe von mindestens 2% über dem jeweiligen Lombardsatz der Dt. Bundesbank berechnet werden, sofern von FREIRAUM Grafikdesign nicht ein höherer Schaden nachgewiesen wird.

(2) Die Vergütungen sind bei erbrachter Leistung fällig und ohne Abzug zahlbar. FREIRAUM Grafikdesign kann für alle Leistungen eine Vorauszahlung von bis zu 25% des Auftragswertes berechnen. Werden Arbeiten in Teilen abgeliefert, so ist das entsprechende Teilhonorar jeweils bei Ablieferung des Teiles fällig. Erstreckt sich die Ausführung eines Auftrages über einen längeren Zeitraum, so kann FREIRAUM Grafikdesign Abschlagszahlungen entsprechend dem erbrachten Arbeitsaufwand verlangen.

(3) Fremdkosten können als komplette Vorauszahlung berechnet werden.

(4) Wird die Leistung erneut oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist der Auftraggeber verpflichtet, eine Vergütung für die zusätzliche Leistung zu zahlen.

(5) Die Angebote sind unverbindlich und freibleibend, längstens gültig für 8 Wochen nach Abgabedatum. Irrtümer und Änderungen sind vorbehalten. Alle Angebote betreffen die Kosten des jeweils gegenwärtigen Auftrages. Bei Überschreitung von mehr als 10 Prozent wird ein ergänzendes Angebot vorgelegt. Weitere Fremdkosten wie Foto-/Bildnutzungsrechte, Materialkosten wie Ausdrucke und Kopien, Kurierfahrten werden gesondert in Rechnung gestellt.

(6) Die Berechnung der Honorare richtet sich, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, nach den Stundensätzen von FREIRAUM Grafikdesign und nach den Honorarempfehlungen des Bundes Deutscher Grafik Designer.

(7) Erteilte Aufträge sind nach Erhalt der schriftlichen Auftragsbestätigung Festaufträge, wenn der Auftragsbestätigung nicht sofort widersprochen wird. Die in der Auftragsbestätigung genannten Termine sind für beide Seiten verbindlich und können nicht einseitig, ohne Zustimmung des anderen Vertragspartners geändert werden. Sofern durch Umstände, die der Auftraggeber zu vertreten hat, Ausfallzeiten entstehen, werden diese dem Auftraggeber berechnet. Dies gilt auch für Unterbrechung und vorzeitigen Abbruch eines Auftrages, wenn die Ursache dafür nicht durch FREIRAUM Grafikdesign zu vertreten ist.

(8) Die Änderung von Entwürfen, die Schaffung und Vorlage weiterer Entwürfe, die Änderung von Werkzeichnungen sowie andere Zusatzleistungen (Manuskriptstudium, Produktionsüberwachung u.a.) werden nach Zeitaufwand gesondert berechnet.

(9) FREIRAUM Grafikdesign ist berechtigt, bei einem weiteren Unternehmen die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen in eigenem Namen quasi als Vermittler zu bestellen. Somit gelten für den Auftraggeber nunmehr die AGBs des Fremdanbieters.

(10) Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung von FREIRAUM Grafikdesign abgeschlossen werden, ist der Auftraggeber verpflichtet, FREIRAUM Grafikdesign im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben, insbesondere von der Verpflichtung zur Zahlung des Preises für die Fremdleistung.

(11) Bei allen Druckaufträgen behält sich FREIRAUM Grafikdesign Mehr- oder Minderlieferungen von 10 Prozent der bestellten Auflage vor, wobei eine Mehrlieferung eine Preiserhöhung, eine Minderlieferung hingegen keine Reduktion des Honorars rechtfertigt.

(12) FREIRAUM Grafikdesign steht von jedem realisierten Entwurf eine angemessene Anzahl von Belegexemplaren zu. In der Regel sind dies 10 Exemplare. Bei Kleinstauflagen oder sehr hochwertigen Produkten ist eine angemessene Anzahl bzw. ein geringfügiges Entgelt für die Überlassung von Belegexemplaren zu vereinbaren.

§ 3 Eigentum, Rückgabepflicht

(1) An den Arbeiten von FREIRAUM Grafikdesign werden soweit nicht anders schriftlich vereinbart nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. Die Originale sind FREIRAUM Grafikdesign spätestens drei Monate nach Lieferung unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.

(2) Bei Beschädigung oder Verlust der Entwürfe oder Reinzeichnungen hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt. Zusendung und Rücksendung der Arbeiten erfolgen auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers/Verwerters.

(3) FREIRAUM Grafikdesign ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber, dass FREIRAUM Grafikdesign ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies schriftlich zu vereinbaren und gesondert zu vergüten. Die offenen Quelldaten werden von uns freiwillig 12 Monate nach Auftragsfertigstellung archiviert und können innerhalb dieser Frist separat erworben werden. Mit Abtretung und Übertragung der Rechte an den offenen Daten wird eine Schutzgebühr fällig. Die Festsetzung der Höhe der Schutzgebühr erfolgt nach schriftlicher Vereinbarung mit dem Faktor 2,5 bis 3,5 des Auftragswertes.

(4) Hat FREIRAUM Grafikdesign dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit Einwilligung von FREIRAUM Grafikdesign verändert werden.

(5) Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline trägt der Auftraggeber.

(6) FREIRAUM Grafikdesign haftet außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nicht für Mängel an Datenträgern, Dateien und Daten. Die Haftung von FREIRAUM Grafikdesign ist ausgeschlossen bei Fehlern an Datenträgern, Dateien und Daten, die beim Datenimport auf das System des Auftraggebers entstehen.

§ 4 Liefertermine

(1) Liefertermine bedürfen zur Verbindlichkeit einer ausdrücklichen Vereinbarung. Sie sind schriftlich anzugeben, wenn der ganze Auftrag schriftlich erfolgt.

(2) Lieferschwierigkeiten unserer Lieferanten, Höhere Gewalt, Streiks, Aussperrung, unverschuldetes Unvermögen, insbesondere unverschuldeter Maschinenstillstand, Strom- und Wasserausfall verlängern die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung oder berechtigen uns, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass dem Vertragspartner daraus Schadensersatzansprüche zustehen, wenn uns an der Verzögerung kein Verschulden trifft.

(3) Sofern nicht ein Fixgeschäft vorliegt, oder es unzumutbar ist, muss der Vertragspartner bei Überschreitung der angegebenen Lieferfrist eine angemessene Nachfrist einräumen; sofern es nicht aus der Natur des Auftrages ausgeschlossen oder dem Vertragspartner unzumutbar ist, sind wir zu Teillieferungen berechtigt.

(4) Entsprechendes gilt für den Zeitraum, in dem FREIRAUM Grafikdesign auf die Erfüllung von Mitwirkungspflichten des Kunden wartet, die für die Lieferung oder Leistung erforderlich sind. FREIRAUM Grafikdesign wird den Kunden über absehbare Verzögerungen stets informieren und bemüht sein, die Lieferung oder Leistung termingerecht zu erbringen.

§ 5 Versand und Verpackung

(1) Der Versand erfolgt auf Gefahr des Vertragspartners. Dies gilt auch dann, wenn die Versendung innerhalb des gleichen Ortes oder durch unsere eigenen Mitarbeiter bzw. Fahrzeuge erfolgt. Wenn vom Vertragspartner nicht ausdrücklich eine bestimmte Versandart gewünscht wurde, versenden wir nach eigenem Ermessen per Post oder Paketdienst.

(2) Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Vertragspartner zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft an auf den Vertragspartner über.

(3) Verpackungs- und Versandkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers. Bei Lieferung an FREIRAUM Grafikdesign trägt der Auftraggeber die Fracht- und Portokosten frei Haus an FREIRAUM Grafikdesign.

§ 6 Haftung/Inhalte

(1) FREIRAUM Grafikdesign haftet nur für Schäden, die FREIRAUM Grafikdesign selbst oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Das gilt auch für Schäden, die aus einer positiven Vertragsverletzung oder einer unerlaubten Handlung resultieren.

(2) Mit der Abnahme des Auftrages übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild.

(3) FREIRAUM Grafikdesign haftet nicht für die wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit seiner Entwürfe und sonstigen Designarbeiten.

(4) Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller FREIRAUM Grafikdesign übergebenen Vorlagen berechtigt ist und dass diese Vorlagen von Rechten Dritter frei sind. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt oder sollten die Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter sein, stellt der Auftraggeber FREIRAUM Grafikdesign im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

(5) Die von FREIRAUM Grafikdesign gelegten Links auf der eigenen Webseite oder auf derer von Auftraggebern haben inhaltlich nichts mit der Meinung von FREIRAUM Grafikdesign zu tun. FREIRAUM Grafikdesign ist weder an der Erstellung des äußeren Erscheinungsbildes noch an der Erstellung der Inhalte beteiligt gewesen oder identifiziert sich damit, es sei denn, es sind Auftrags-Produktionen, die dann auch als solche erkenntlich sind. Für deren Inhalte lehnt FREIRAUM Grafikdesign aber auch jegliche Haftung ab.

(6) Rügen und Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich bei FREIRAUM Grafikdesign geltend zu machen. Danach gilt das Werk als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.

(7) Soweit FREIRAUM Grafikdesign auf Veranlassung des Auftraggebers/Verwerters Fremdleistungen in dessen Namen und auf dessen Rechnung in Auftrag gibt, haftet er nicht für die Leistungen und Arbeitsergebnisse der beauftragten Leistungserbringer.

(8) Die Freigabe von Produktion und Veröffentlichung obliegt dem Auftraggeber/Verwerter. Delegiert der Auftraggeber/Verwerter im Ausnahmefall die Freigabe in ihrer Gesamtheit oder in Teilen an FREIRAUM Grafikdesign, stellt er FREIRAUM Grafikdesign von der Haftung frei.

(9) FREIRAUM Grafikdesign übernimmt für die erstellten Texte, Gestaltungen und Maßnahmen keine Rechtsprüfung. Diese Prüfungen übernimmt der Auftraggeber über seine eigenen Rechtsberater.

(10) Bei farbigen Reproduktionen in allen Druckverfahren gelten branchenübliche Abweichungen vom Original nicht als berechtigter Grund für eine Mängelrüge. Dasselbe gilt für den Vergleich zwischen etwaigen Andrucken und dem Auflagendruck.

(11) Von FREIRAUM Grafikdesign infolge Unleserlichkeit des Manuskriptes nicht verschuldete oder in Abweichung von der Satz- und Druckvorlage erforderliche Abänderungen, insbesondere Besteller- und Autorenkorrekturen, werden nach der dafür aufgewendeten Arbeitszeit berechnet. Für die Rechtschreibung ist der „Duden“, letzte Ausgabe, maßgebend, wenn nichts Abweichendes verlangt worden ist.

(12) Korrekturabzüge und Andrucke sind vom Besteller auf Satz- und sonstige Fehler zu prüfen und FREIRAUM Grafikdesign druckreif zurückzugeben. Wir haften nicht für vom Besteller übersehene Fehler. Fernmündlich aufgegebene Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

(13) Bei Änderungen nach Druckgenehmigung gehen alle Kosten einschließlich der Kosten des Maschinenstillstandes zulasten des Bestellers.

(14) Die von FREIRAUM Grafikdesign erbrachten Leistungen basieren in der Regel auf den Vorgaben und Briefings des Auftraggebers. Für Fehler, Missverständnisse und Veränderungen, die auf falsche oder unvollständige Angaben des Auftraggebers zurückzuführen sind, ist dieser allein verantwortlich.

§ 7 Konkurrenzausschluss

(1) FREIRAUM Grafikdesign akzeptiert prinzipiell keine Regelungen zum Konkurrenzausschluss und ist ausdrücklich berechtigt, für gleiche und ähnliche Produkte und Hersteller tätig zu werden.

(2) Die vertrauliche Behandlung der vom Besteller zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen wird von uns im Rahmen der branchenüblichen Weise sichergestellt.

§ 8 Datenschutz

(1) Für alle Aufträge gelten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes. Die vertrauliche Behandlung der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen wird von FREIRAUM Grafikdesign im Rahmen der für Werbeagenturen üblichen Arbeitsweise sichergestellt

§ 9 Schlussbestimmungen

(1) Erfüllungsort und, soweit gesetzlich zulässig, ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Standort von FREIRAUM Grafikdesign.

(2) Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen ungültig sein oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen gleichwohl gültig. Die ungültige Bestimmung ist so umzudeuten oder so zu ergänzen oder zu ersetzen, dass der hierbei beabsichtigte wirtschaftliche Zweck so weit wie möglich erreicht wird. Dasselbe gilt, wenn bei Durchführung des Vertrages eine ergänzungsbedürftige Lücke offenbar wird. Die Vertragsparteien werden notwendige Änderungen, Ergänzungen oder Anpassungen des Vertrages im Geiste guter Zusammenarbeit und unter Berücksichtigung der gemeinsamen wirtschaftlichen Interessen vornehmen.